Seit 1.1.2019 wird die Überlassung von E-Fahrzeugen an Arbeitnehmer stärker gefördert: Für Elektro-Firmenwagen wird nur die halbe „Dienstwagensteuer“ fällig Jobfahrräder können Mitarbeitern sogar Lohnsteuerfrei überlassen werden. Das Video erklärt, wie Sie davon profitieren.
Steuer-Erklärvideo des Monats April: „E-Fahrzeuge für Mitarbeiter: Neue Steuervergünstigungen für Auto und Jobrad“
eingetragen in: Kanzleiblog, Steuer-Erklärvideo des Monats