Ob Mandanten- oder Mitarbeiterdaten: Steuerberater arbeiten mit Daten, die unter das Bundesdatenschutzgesetz fallen. Damit müssen sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten schriftlich bestellen und die Regelungen dieses Gesetzes umsetzen. Die Umsetzung dieser Gesetzgebung wird in der Praxis häufig als lästig oder auch manchmal als unzumutbar empfunden. Dabei sind von der Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bereits kleine und mittelständische Betriebe vom Bundesdatenschutzgesetz betroffen, auch wenn weniger als 10 Personen personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z. B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z. B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet bzw. gespeichert werden.
Wir nehmen die Aufgabe im Sinne unserer Mandanten ernst: Ab diesem Jahr haben wir in unserer Kanzlei einen hoch spezialisierten Datenschutzbeauftragten bestellt. Herr Stefan Droß – zertifizierter Datenschutzbeauftragter aus Solingen – betreut und berät uns in dieser so wichtigen Angelegenheit. Er hat sich unter anderem auf dieses Thema im Bereich der Steuerberatungskanzleien spezialisiert. Wir haben seit Beginn sehr gute Erfahrungen mit Herrn Droß gemacht.
Hier nur einige Themen die „auf den Tisch“ kommen:
Dabei geht es eben nicht nur um Server und PC, sondern auch um den Schutz der Geschäftsräume und der Daten vor Missbrauch, Diebstahl und Zerstörung. Regelmäßig kontrolliert der Herr Droß die Einhaltung der Vorgaben durch Kanzleileitung und Mitarbeiter. Durch Interviews und Begehungen findet er Schwachpunkte und empfiehlt konkrete Maßnahmen.
Sie sehen: Wir nehmen das Thema ernst und geben unseren Mandanten, Mitarbeitern und Geschäftspartnern ein sicheres Gefühl! Auch hier sehen Sie wieder den Unterschied!
Sofern Sie in der eigenen Kanzlei oder in Ihrem Unternehmen auch dieses so wichtige Thema anpacken möchten fragen Sie uns einfach nach unseren Erfahrungen.