Datenbestattung – Ruhe sanft, auch im Internet

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StB Manfred Scholtz

von StB Manfred Scholtz, Elmshorn www.steuerberater-scholtz.de

Xing, Twitter und Facebook gehören immer mehr zum Alltag. Wir chatten freigiebig über unser Liebesleben, laden auf Facebook Fotos in beliebiger Form von uns und anderen hoch. Wir tun unsere Meinung kund über Politik, Religion und Job. Im Internet scheint es keine Grenzen zu geben, wenn es um persönliche Daten, Vorlieben und Kritik geht.

Laut Branchenverband BITKOM hat fast jeder Internetnutzer bereits Daten und Informationen über sich im Netz veröffentlicht. Private Profile sind in sozialen Netzwerken besonders beliebt.

Was vielen nicht bewusst ist: Die Standardeinstellungen der Betreiber dieser sozialen Netzwerke sind so eingerichtet, dass alles auch über Suchmaschinen auffindbar ist. Diese persönlichen Daten sind dann nicht nur verbundenen Freunden, sondern der gesamten Internet-Gemeinde zugänglich.Datenschützer greifen deshalb immer häufiger den Schutz persönlicher Daten im Internet auf. Führende Politiker – so auch Frau Merkel – sprechen bereits mit Facebook Co, um Datenmissbrauch in den Griff zu bekommen. Ziel ist, jeder Nutzer soll jederzeit und eigenverantwortlich seine persönlichen Daten löschen oder löschen lassen können, in dem Fall zumindest die Daten, die er selbst ins Netz gestellt hat. Dies hat absolute Priorität.

Ein persönlicher Tipp: Überlegen Sie sich sehr genau, welche Daten Sie wirklich im Netz preisgeben wollen. Bedenken Sie, dass Daten jederzeit kopiert und woanders im Internet veröffentlicht werden können. Prüfen Sie sehr genau die Privatsphäre-Einstellungen der Betreiber sozialer Netzwerke und schaffen Sie zusätzlichen Schutz durch Benutzernamen, die keinen Rückschluss auf Sie möglich machen.

Ein Recht auf Vergessen ist im Netz nirgendwo verbrieft.

Daten in das Netz einzustellen ist simpel. Sind persönliche Einträge, Fotos und Kommentare erst einmal drin und im Umlauf, ist es meist schwer, sie zu entfernen.

Das Internet vergisst nie!

Stellen Sie sich vor, Sie sind selbst nicht mehr in der Lage, Löschungen der persönlichen Daten vorzunehmen. Welche Person Ihres Vertrauens hat denn außer Ihnen Zugang zu den Profilen oder gar zu den notwendigen Passwörtern. Ein gut organisiertes Unternehmen hat für diesen Fall eine Art Notfall-Ordner, also eine Zusammenstellung aller Zugangsdaten, die vertraulich hinterlegt sind.

In diesem Fall kann das Löschen von Daten oder Vernichten von Daten oder Datenträgern entweder selbst oder von einem Dienstleister vorgenommen werden. Vorher ist natürlich zu klären, welche Daten das Unternehmen „verlassen“ dürfen.

Stichwort: Aufbewahrungspflicht – Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung usw.

Im professionellen Bereich ist es auch immer wichtig, dass die Löschvorgänge durch Nachweise, Zertifikate oder Reports belegt werden können. Alles muss jederzeit nachvollzogen und dokumentiert sein. Hierfür gibt es für Unternehmen allein schon wegen der benötigten Zeit und der Menge der anfallenden Daten netzwerkfähige Softwarelösungen, Schredder oder Degausser (Magneten). Hardware basierte Datenlöschverfahren führen immer zur Zerstörung der Magnetplatten. Eine Weiterverwendung ist daher ausgeschlossen. Das löst allerdings nur das Problem für die Daten auf dem PC oder im hausinternen Netz.

Aber was ist mit den o. g. Daten im WorldWideWeb bei Zalando, Otto, XING, Facebook und Co?

Wenn Sie als rechtmäßiger Nutzer nicht (mehr) da sind, um eine Löschung zu veranlassen, bleiben sie bestehen. Sie können gehackt, kopiert, von anderen eingesehen oder schlimmstenfalls  missbraucht werden.

Für die Privatsphäre ist meist keine Vorsorge getroffen. Der beste Weg für Ihre Sicherheit ist es, den Personen zu vertrauen, die zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Der, mit dem Sie regelmäßig und am häufigsten zu tun haben und über vertrauliche und höchstpersönliche Dinge sprechen,  ist Ihr Steuerberater.

Warum sollten Sie für die Bestattung Ihrer privaten Daten nicht eine „zusätzliche Nachlassregelung“ wie auch Ihr persönliches Testament – das sich ja auch häufig versiegelt bei Ihrem Steuerberater befindet – formulieren.

Machen Sie Ihren Steuerberater zum Datenvertrauten. Übergeben Sie ihm eine versiegelte Liste Ihrer Passwortdaten mit dem Auftrag, wenn was passiert, die Liste zu öffnen und Ihre persönlichen Daten endgültig zu vernichten.

Machen Sie Ihren Steuerberater zum Datenbestatter und Sie können beruhigt schlafen.

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