Durch die sogenannte Bauabzugsteuer sind Unternehmer verpflichtet, einen Teil der Rechnungssumme an das Finanzamt abzuführen, wenn sie Bauleistungen in Auftrag geben. Wenig bekannt ist, dass das auch Vermieter betrifft. In diesem Video erfahren Sie, wann die Bauabzugsteuer greift und wie Sie dabei richtig vorgehen. Video
Steuer-Erklärvideo des Monats November: „Bauabzugsteuer: Anmelde- und Abzugspflicht für Bauunternehmen und Vermieter“
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