Der pfiffige Luigi ist ein echter Sonnenschein. Und als Vollblut–Italiener nimmt er das Leben natürlich von der leichten Seite. Doch auch er muss sich anstrengen, damit seine Kfz-Kosten möglichst voll abzugsfähig sind.
So steuern Sie Ihr Firmenfahrzeug um die steuerlichen Klippen
Grundsätzlich gibt es drei Varianten, die sich steuerlich unterschiedlich auswirken.
Gerne stellen wir Ihnen in einer Berechnung dar, welche Regelung für Sie am günstigsten ist.
1. PKW im Betriebsvermögen und Ein-Prozent-Methode
Alle für den PKW anfallenden laufenden Kosten sind in diesem Fall automatisch Betriebsausgaben. Da aber das Finanzamt immer davon ausgeht, dass jeder PKW auch privat genutzt wird, muss für die Privatnutzung jeden Monat eine Versteuerung in
Höhe von 1 Prozent des Brutto-Listenpreises erfolgen. Diese Regelung gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die zu mehr als 50% betrieblich genutzt sind.
Kommen Firmenwagen ausschließlich betrieblich zum Einsatz, können Unternehmen auch künftig die volle Vorsteuer abziehen.
Voraussetzung hierfür ist allerdings ein Verzicht auf Privatfahrten oder, bei Personengesellschaften, die entgeltliche Überlassung des Firmenwagens an die Gesellschafter. Hierbei ist zu beachten, dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, anders als bei der Einkommensteuer, im Umsatzsteuerrecht als betriebliche Fahrten gelten. Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten alle Strecken in einem Fahrtenbuch lückenlos nachgewiesen werden.
2. Gemischte Nutzung betrieblich und privat
Ein Fahrtenbuch zu führen lohnt sich in der Regel dann, wenn man einen teueren Wagen fährt und nur wenige Privatfahrten durchführt. Außerdem müssen Sie dann ein Fahrtenbuch führen, wenn Sie Ihr Auto zu mindestens 10 Prozent bis maximal 50
Prozent betrieblich nutzen und ins gewillkürte Betriebsvermögen eingelegt haben.
Sie müssen in diesen Fällen entweder
• ein Fahrtenbuch führen und ausrechnen, welcher Anteil Ihrer Kosten auf Privatfahrten entfällt und zu versteuern ist, oder
• den Privatanteil an den Fahrten und somit den Kosten sachgerecht schätzen. Dies erfolgt im Rahmen der so genannten allgemeinen Darlegungs- und Beweislast. Sie tragen in diesen Fällen das Risiko, dass Ihr Finanzamt Ihre Schätzungen akzeptiert.
Bei einer gemischten Nutzung von Firmenwagen halbiert sich der Vorsteuerabzug. Hieraus resultieren deutlich höhere Kosten für die Anschaffung und den laufenden Betrieb von Firmenwagen.
3. Betrieblich genutzter Privatwagen
Aufgrund des veränderten Vorsteuerabzuges für Firmenwagen gewinnt dieses Modell an Attraktivität. Selbständige können auch ihren Privatwagen betrieblich nutzen. Sie können dafür die tatsächlichen Aufwendungen oder 30 Cent pro Entfernungskilometer als Betriebsausgabe geltend machen. Der Vorsteuerabzug entfällt dann jedoch im Regelfall. Es empfiehlt sich, gegebenenfalls per Zusatzvereinbarung Fragen zu Haftungs- und Versicherungsschäden zu klären.
Ottokar ist ganz schön eifersüchtig auf den schnittigen Luigi. Zum Glück lässt sich
Bon Marie nicht auf ihn ein, denn sie schätzt das unkomplizierte Leben mit Ottokar.