Nein, das ist kein Ukrainischer Nationalspieler.
Das „Gesetz zur Förderung Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen“ ist bisher eher weniger bekannt.
Die konsequente Durchsetzung der dort enthaltenen Vorschriften wird aber zu bahnbrechenden Umwälzungen in unsrer Gesellschaft führen.
Das liegt nicht zuletzt am § 4 dieses Gesetzes:
(1) Abfälle sind
1. in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit,
2. in zweiter Linie
a) stofflich zu verwerten oder
b) zur Gewinnung von Energie zu nutzen (energetische Verwertung).
Welch goldene Zeiten kommen da auf uns zu!!
Die Politiker werden in Zukunft schlechte Gesetze, die dann doch wieder geändert werden müssen, gar nicht erst produzieren.
Und wenn es doch einmal passiert? Tritt § 2 b) in Kraft: Die Gesetze werden in Blockheizkraftwerken verbrannt.
Die so rückgewonnene Energie kann dann für die Lösung der wirklichen Probleme genutzt werden.
Übrigens: Abfälle im Sinne des Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss (§ 3).
Darunter fallen also nicht Personen wie z. B. Politiker.
Na ja Hexenverbrennungen sind ja auch schon lange außer Mode…
Ave – seid gegrüßt!