Steuerfreie Handyüberlassung an Arbeitnehmer

eingetragen in: Blogpunkt Unternehmer

Seit 01.01.2012 ist es möglich, Ihren Arbeitnehmern steuerfrei ein Handy oder Smartphone zu überlassen und die laufenden Kosten zu übernehmen.

Mit der Neuregelung sind auch folgende interessante Gestaltungen möglich:

Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer zwei Handys zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer und dessen Ehefrau. Der Arbeitnehmer nutzt das Handy zu 40 % beruflich, seine Ehefrau ausschließlich für private Zwecke. Dem Unternehmen entstehen monatliche Kosten von 50 EUR.Die Privatnutzung ist –auch auf den Bezug auf die Ehegattin – steuer- und beitragsfrei.

Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer ein betriebliches Handy (auch) zur privaten Nutzung. Der Arbeitnehmer meldet das Gerät auf eigenen Namen beim Telekommunikationsanbieter an. Die Firma übernimmt die monatlichen Grundgebühren.
Obwohl der Arbeitnehmer Vertragspartner des Anbieters ist, bleibt die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber steuer- und beitragsfrei. Die steuerliche Beurteilung der vom Arbeitgeber getragenen Verbindungsentgelte folgt der Behandlung der Gerätestellung selbst und ist damit ebenfalls steuer- und beitragsfrei.