Seit gut 10 Jahren gibt es die Umsatzsteuernachschau. Bisher wurde von dieser Art der Betriebsprüfung seltener durch das Finanzamt Gebrauch gemacht. Doch das Blatt wendet sich. Zukünftig wird diese Prüfung neben der eigentlichen Außenprüfung und der Umsatzsteuer-Sonderprüfung durch das Finanzamt verstärkt eingesetzt.
Dieses Instumentarium ist tückischer als die normale Betriebsprüfung. Der Steuerprüfer kündigt sich nicht an sondern steht unangemeldet vor der Tür. Und: Seit diesem Jahr dürfen die Beamten auch die elektronischen Daten einsehen – sprich in den PC hinein schauen! Zufallsfunde werden dann offensichtlich. Das die Prüfer die Festblatten neuerdings inspizieren dürfen hängt mit den neuen elektronischen Rechnungen zusammen. Da der Prüfer kein Durchsuchungsrecht hat darf er auch nur diejenigen Unterlagen einsehen die ihm vorgelgt werden.
Eine Vorbereitung auf diese Art von Überprüfung wie bisher ist also nicht mehr möglich. Und sollten Auffälligkeiten auftauchen so kann der Finanzabeamte direkt – nach Vorlage einer Prüfungsanordnung – zu einer regulären Sonderprüfung übergeben.
Praxistip: So denken und handelt als ob die Umsatzsteuernachsschau jetzt im Moment beginnen könnte! Nur so ist der Unternehmer vor bösen Überraschungen sicher!!!