Setzen Sie Ihren letzten Willen sicher durch

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– das neue zentrale Testamentsregister (ZTR)

Testament Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte. (Peter Ustinov, engl. Schauspieler, 1921 – 2004)

Zum 01.01.2012 hat die Bundesnotarkammer das neue Testamentsregister in Betrieb genommen. Erben kommen damit schneller und sicherer an den Nachlass.

In diesem Register können alle erbrelevanten Urkunden (z. B. Testamente, Erbverträge und Eheverträge) hinterlegt werden. Der Staat sorgt dann „automatisch“ für die Eröffnung im Todesfall, da dieser vom Standesamt elektronisch an das ZTR gemeldet wird

Wenn Sie Ihr Testament beim Notar beurkunden lassen meldet dieser das Testament auch an das ZTR. Aber auch eigenhändig verfasste Testamente können – unter der Voraussetzung der Hinterlegung beim Nachlassgericht –  aufgenommen werden. Beim Notar kostet das 15 €, ansonsten 18 €.Nicht hinterlegt werden können zu Hause verwahrte Unterlagen.

Aber keine Angst: Die Inhalte Ihres Testaments werden nicht im Internet gespeichert. Lediglich die Existenz der Urkunde und deren Verwahrungsort sowie die zur Identifizierung notwendigen persönlichen Daten (Geburtsdatum, Geburtsort, etc.) werden hinterlegt.

Ein Einsichtsrecht haben überdies ausschließlich Notare und Gerichte – sie müssen sich über die Geschäftsnummer anmelden.

Es können auch zusätzliche Informationen z. B. über  vorhandene Erben oder Ansprechpartner im Todesfall hinterlegt werden um aufwändige Recherchen im Todesfall zu vermeiden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.testamentsregister.de.

Haben Sie Ihren letzten Willen schon geregelt?

Für Fragen rund um das Vererben stehen Ihnen die delfi-net Kanzleien gerne zur Verfügung!