Gute Vorsätze – demnächst gesetzlich vorgeschrieben und kontrolliert?

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Auf den heiligen Sylvester, Papst im 1. Jh. n. Chr., geht die Sitte zurück, sich für das neue Jahr etwas vorzunehmen.

Und haben Sie schon was? Oder müssen Sie noch die Vorsätze vom letzten Jahr abarbeiten?

Abnehmen, Sport treiben, mehr Zeit für die Familie, den Keller aufräumen?

Wie wir aus gut unterrichteten Kreisen hören, ist der Gesetzgeber mit der „Erfüllungsrate“ unserer aller guten Vorsätze unzufrieden und berät das „Vorsatz-Erfüllungs- und Kontrollgesetz“ (VErfKonG). Im ersten Entwurf ist geplant, dass jeder seine guten Vorsätze auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum 31.12. einreichen muss. Die Frist zur Erfüllung der Vorsätze soll der 31.05. des Folgejahres sein – der Vorsatz, seine Steuererklärung bis zu diesem Datum fristgerecht einzureichen, ist im Formular bereits vorausgefüllt.

Das Erreichen der Ziele wird durch die „Vorsatz-Nachschau“ mit Interview der Familie und der Nachbarn kontrolliert. Eine Selbstanzeigemöglichkeit soll im zweiten Schritt dazu kommen.

Die Sanktionen: Bei nicht-Erfüllung der eigenen Vorsätze drohen hohe Geldbußen sowie die Veröffentlichung auf der Internetseite: www.nicht-geschafft.de.

Das Gesetz soll Sylvester 31.12.2012 zum ersten Mal gelten.

Eine Hoffnung haben wir aber noch: Das Gesetz müsste aus Gleichstellungsgründen auch für Politiker gelten…

Die Verabschiedung könnte dadurch zumindest verzögert werden.

In diesem Sinne wünschen Ihnen die delfi-net Steuerberater schöne Feiertage und ein von guten Vorsätzen unbeschwertes Jahr 2012!