Die Kanzlei von Frau Hellwig ist eine neutrale und unabhängige Anlaufstelle für alle Rat- bzw. Hilfesuchenden auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts. Der Tätigkeitsumfang erstreckt sich von der ersten Beratung zu allen Fragen auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken- u. Pflegeversicherung sowie des sozialen Entschädigungs- u. Schwerbehindertenrechts über die Vertretung bei Antrags-, Widerspruchs- u. sozialgerichtlichen Verfahren von den Sozial- / bzw. Landessozialgerichten in NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen. Nähere Informationen unter www.kanzlei-hellwig.de
neuer Kooperationspartner: Kanzlei für Rentenberatung Hellwig
eingetragen in: Kanzleiblog