Gehören Sie zu den Unternehmern, die mit Vergnügen ihre Bücher führen? Dann sind Ihr Kassenbuch und Ihre Unterlagen bestimmt vorbildlich.
Oder empfinden Sie die Aufzeichnungvorschriften eher als lästige Pflicht, die Ihnen das Finanzamt auferlegt?
Als Ihr Steuerberater versuchen wir Ihnen zwar so viel „Verwaltungskram“ wie möglich abzunehmen, doch von einigen grundlegenden Aufzeichnungspflichten können wir Sie nicht befreien.
Deshalb erhalten Sie in unserem Leitfaden Tipps und Anregungen, was Sie beachten müssen und wie Sie es möglichst praxisgerecht gestalten.